Windpark-Zuschlag für regionales Konsortium

Das Landwirtschaftsministerium hat entschieden: Unser regionales Bieterkonsortium darf auf den zwei ausgeschriebenen Flächen am Lammerskopf ein Windpark-Projekt starten. Wir freuen uns, dass so die Wertschöpfung durch die Windenergie in der Region bleibt und Bürger:innen von hier sich beteiligen können. Mit dem Zuschlag sehen wir nun vielen Absprachen, Prüfungen für die Genehmigung und Bürokratischem entgegen. Wichtig ist, vorab sicherzustellen, dass die natur- und artenschutzrechtlichen Voraussetzungen zum Bau der Windenergie-Anlagen stimmen. In einer gemeinsamem Pressemeldung mit der Stadt Heidelberg haben wir weitere Informationen über den Stand der Dinge zusammengetragen:

Zu dem Bieterkonsortium gehören neben den Stadtwerken Heidelberg als hundertprozentig kommunales Unternehmen die Energiegenossenschaft Starkenburg, die Bürgerenergiegenossenschaft Kraichgau, die Heidelberger Energiegenossenschaft sowie die Stadtwerke-Kooperation Trianel Wind und Solar, an der die Stadtwerke Heidelberg beteiligt sind. Der Plan ist es, einen Bürgerwindpark zu bauen, an dem sich die Bürger:innen vor Ort über die Energiegenossenschaften beteiligen können. Das Bieterkonsortium hatte sich auf eine Ausschreibung der Landesbehörde Forst BW beworben. Diese hatte Ende Mai 2023 in einem sogenannten Angebotsverfahren Potenzialflächen in ihrem Eigentum zur Pacht und Errichtung eines Windparks ausgeschrieben.

Bürgerwindpark: für Bürgerbeteiligung und regionale Wertschöpfung

„Wir haben nur bedingt damit gerechnet, dass wir die Zusage für beide Lose erhalten“, sagt Michael Teigeler, Geschäftsführer der Stadtwerke Heidelberg Energie für das Konsortium. „Aus unserer Sicht ist das eine erfreuliche Nachricht für Heidelberg und die Region: Denn durch das Wärmeplanungsgesetz und die anstehende Novelle des Heizungsenergiegesetzes wird der Bedarf an erneuerbarem Strom für den Betrieb von Wärmepumpen bei uns deutlich steigen.“ Auf der insgesamt rund 600 Hektar großen Potenzialfläche könnten 10 bis 15 Windkraftanlagen entstehen. „Der Einsatz über die vergangenen Monate hat sich gelohnt“, ergänzt Heidelbergs Klimaschutz-Bürgermeister Raoul Schmidt-Lamontain. „Ich freue mich sehr, dass das Konsortium den Zuschlag für beide Flächen auf dem Lammerskopf erhalten hat. Dies zeigt: Nicht nur wir als Stadt, sondern auch Forst BW als Landesanstalt glauben an das Konzept des Bürgerwindparks. Mit der Realisierung als lokales Projekt können die Bürger:innen vor Ort sich finanziell beteiligen – und die Wertschöpfung bleibt in der Region.“ Möglich ist diese Beteiligung über die Energiegenossenschaften. „Wer auf ein Windrad schaut, soll auch den Nutzen haben – das ist der zentrale Leitgedanke bei unserem Bürgerwindpark“, betont daher auch Micha Jost, Vorstandsmitglied der Energiegenossenschaft Starkenburg. „Auch ich freue mich, dass das regionale Konsortium den Zuschlag erhalten hat – und die Region nun die Chancen hat, selbst auf den ausgeschriebenen Flächen aktiv werden zu können“ ergänzt Neckargemünds Bürgermeister Frank Volk.

Nächste Schritte

Und wie geht es nun weiter? „Als nächstes steht an, die Pachtverträge mit Forst BW, dem Eigentümer der Fläche, zu verhandeln“, ergänzt Peter Erb, Geschäftsführer der Stadtwerke Heidelberg Umwelt und Prokurist der Energiegesellschaft. „Zudem werden wir mit den Energiegenossenschaften und der Trianel Wind und Solar eine Projektgesellschaft gründen und in die Vorbereitungen für das Genehmigungsverfahren einsteigen.“

Ein wesentlicher Prozessschritt ist dabei eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP). Denn eine Besonderheit der Landesflächen am Lammerskopf ist, dass sie zu Teilen in einem geschützten Gebiet, einem sogenannten FFH-Gebiet, liegen. Anders als bei Planungen von Windkraftanlagen in nicht-geschützten Gebieten ist dort eine UVP inklusive einer artenschutzrechtlichen Prüfung vorgeschrieben. In diesem Zuge werden genaue Populationsbetrachtungen durchgeführt. Auch ausgewiesene Schutzgebiete haben Bereiche, die ökologisch weniger wertvoll und somit für Anlagen nutzbar sind. Andere Bereiche können dagegen komplett von der Bebauung ausgeschlossen werden. „Diese Aspekte werden wir bei der Planung berücksichtigen“, sagt Michael Teigeler. „Wir wissen: Der Bau eines Windparks in einem FFH-Gebiet ist herausfordernd, aber wir sind überzeugt, dass wir bei unserem Bürgerwindpark klimabezogene und artenschutzrechtliche Aspekte vereinen können“, betont er weiter und ergänzt: „Uns ist es zudem ein wichtiges Anliegen, dass die Umweltwirkungen anhand der künftigen Planungen abgeschätzt sind. Vieles, was aktuell debattiert wird, braucht noch eine sachliche Präzisierung. Auf dieser Basis werden wir verstärkt in den Dialog und die Information gehen.“

Für die Umsetzung der Windparks ist es erforderlich, dass das Regierungspräsidium die Planungen genehmigt. „Dabei wird es darauf ankommen, dass die politischen Gremien des Regionalverbandes und der Kommunen das Projekt positiv begleiten“, sagt Michael Teigeler.

Die Vorlaufzeit bis zur Genehmigung schätzt das Bieterkonsortium auf zwei bis drei Jahre. Mit einer Fertigstellung des Windparks ist laut Schätzung des Teams frühestens in fünf Jahren zu rechnen.

Das Beitragsbild zeigt den Bürgerwindpark „Rotzeleck“ in Biederbach im Elztal, an dem die HEG beteiligt ist. Dort produzieren drei Windräder jährlich rund 17,5 Mio. kWh Strom und versorgen damit etwa 5.500 Haushalten.

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