Windpark auf dem Lammerskopf umweltverträglich möglich

Positive Nachrichten für die Planung und Errichtung eines Windparks bei Heidelberg auf dem Lammerskopf: Das Gutachten zur Umweltverträglichkeitsprüfung bestätigt, dass es Flächen gibt, auf denen der Bau von Windkraft-Anlagen im Gebiet zwischen Ziegelhausen, Kleingemünd und Schönau bezüglich Umwelt- und Artenschutz möglich ist. Damit wird es immer wahrscheinlicher, dass auf dem Lammerskopf ein Bürgerwindpark entstehen kann.

Seit dem Frühjahr 2024 wurden vom Institut für Umweltstudien aus Heidelberg Umweltprüfungen auf dem Lammerskopf durchgeführt. Hintergrund ist, dass die dort vom Land Baden-Württemberg für Windkraft ausgeschriebenen Flächen teilweise Flora-Fauna-Habitat-Gebiet (FFH-Gebiet) sind. Innerhalb des FFH-Gebiets gibt es Bereiche mit besonders zu schützenden Lebensraumtypen. Zur Besprechung der vorläufigen Ergebnisse hatte sich Ende November 2024 der Projektbeirat unter der Leitung von Bernd Kappenstein getroffen, unter anderem mit Vertreter:innen des Konsortiums, darunter HEG-Vorstand Andreas Gißler. Daraufhin wurden vom Gutachter nach fachlicher Rückmeldung von Umweltschutzverbänden weitere Flächen ausgenommen. Die nun vorliegende Zwischenbilanz zeigt, dass auf der rund 600 Hektar großen Fläche der Bau von mindestens 10 Windanlagen mit dem Artenschutz in Einklang gebracht werden kann.

Einige Bereiche, wo etwa viele Eichen und Buchen stehen, wurden von vornherein für die Errichtung von Windrädern ausgeschlossen. Bei den für Windkraft geeigneten Flächen handelt es sich um forstwirtschaftlich genutzte Flächen, auf denen vorwiegend junge Fichten und Douglasien wachsen. Einen ausführlicheren Katalog mit Fragen zur Untersuchung hat die Rhein-Neckar-Zeitung im Januar 2025 veröffentlicht.

Wie geht es nun weiter? Bevor das auf Windkraft spezialisierte Planungsbüro seine konkrete Planung des Windenergie-Projekts beginnen kann, muss erst noch eine politische Hürde genommen werden: Denn die Flächen sind noch nicht final in den Teilregionalplan Wind aufgenommen. Für diese Entscheidung ist die Verbandsversammlung zuständig, das Regionalparlament des Verbands Region Rhein-Neckar (VRRN). Dieses trifft sich als Planungsausschuss am 26. Februar: Die Landrät:innen, Oberbürgermeister:innen, Gemeinde- und Kreisrät:innen beraten sich dann bei ihrer Verbandsversammlung über die Vorrangflächen für Windenergie. Wir bleiben weiter gespannt auf die Entscheidung zum möglichen Bürgerwindpark direkt bei uns vor Ort.

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